Gateway Real Estate AG und Hauptaktionär beginnen Angebot von neuen und bereits bestehenden Aktien zu einem Preis von 4,00 Euro je Aktie / Gateway Real Estate AG strebt Zulassung zum Prime Standard (regulierter Markt) der Frankfurter Wertpapierbörse an

Gateway Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Immobilien
Gateway Real Estate AG und Hauptaktionär beginnen Angebot von neuen und bereits bestehenden Aktien zu einem Preis von 4,00 Euro je Aktie / Gateway Real Estate AG strebt Zulassung zum Prime Standard (regulierter Markt) der Frankfurter Wertpapierbörse an

20.03.2019 / 08:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

  • Gateway Real Estate AG und Hauptaktionär beginnen Angebot von neuen und bereits bestehenden Aktien zu einem Preis von 4,00 Euro je Aktie
  • Gateway Real Estate AG strebt Zulassung zum Prime Standard (regulierter Markt) der Frankfurter Wertpapierbörse an

Frankfurt, 20. März 2019. Der Vorstand der Gateway Real Estate AG (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, im Wege einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht gegen Bareinlagen (die "Kapitalerhöhung") bis zu 16.978.549 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennwert (Stückaktien), jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 und voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2018 (die "Neuen Aktien"), auszugeben und ihre Aktien zum Handel im Prime Standard (regulierter Markt) der Frankfurter Wertpapierbörse zuzulassen (das "Uplisting"). Die Gesellschaft wird die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister voraussichtlich am 10. April 2019 beantragen.
 
Bis zu 16.895.939 der Neuen Aktien sollen, gegebenenfalls gemeinsam mit weiteren Aktien der Gesellschaft aus dem Besitz des Mehrheitsaktionärs in Höhe von bis zu 15% des erhöhten Grundkapitals, einer begrenzten Anzahl von qualifizierten institutionellen Investoren zum Kauf angeboten werden (die "Vorabplatzierung"). Der Angebotspreis je Aktie liegt bei EUR 4,00 (der "Platzierungspreis").
 
Anschließend sollen die übrigen 82.610 Neuen Aktien, die nicht Gegenstand der Vorabplatzierung sind, den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots ohne Prospekt zu einem Bezugspreis angeboten werden, der dem Platzierungspreis in der Vorabplatzierung entspricht.
 
Weitere Details zum Uplisting sind in einem Wertpapierprospekt niedergelegt, der nach erfolgter Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich noch im Laufe des heutigen Tages auf der Webseite der Gesellschaft (www.gateway-re.de) unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht wird.

Kontakt
Tobias Meibom
Gateway Real Estate AG
The Squaire No. 13, Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
Deutschland
info@gateway-re.de
www.gateway-re.de

Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in die Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere sind und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden und dürfen in den Vereinigten Staaten nur unter Nutzung einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten statt.

Im Zusammenhang mit der Vorabplatzierung der Aktien der Gesellschaft wird Credit Suisse Securities (Europe) Limited als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen, um den Marktkurs der Aktien der Gesellschaft zu stützen und damit etwaigem Verkaufsdruck entgegenzuwirken.

Der Stabilisierungsmanager ist allerdings nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden.

Stabilisierungsmaßnahmen an der Frankfurter Wertpapierbörse können ergriffen werden ab dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird und müssen spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt beendet werden (die "Stabilisierungsphase").

Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktkurs der Aktien der Gesellschaft während der Stabilisierungsphase zu stützen und können dazu führen, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Kurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden.

Abgesehen von dem Bezugsangebot der 82.610 Neuen Aktien, die nicht Gegenstand der Vorabplatzierung sind, beabsichtigen weder die Gesellschaft noch ihre Aktionäre, ein öffentliches Angebot von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Es ist ausschließlich beabsichtigt, Aktien bei qualifizierten Anlegern und weniger als 150 nicht qualifizierten Anlegern je EWR-Mitgliedstaat in der Bundesrepublik Deutschland und einigen anderen Jurisdiktionen zu platzieren und diese anschließend zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter gleichzeitiger Zulassung zum regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zuzulassen. Die Zulassung erfolgt ausschließlich durch und auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts, der nach seiner Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich zu veröffentlichen und bei der Gesellschaft, THE SQUAIRE - Zugang N 13, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland, auf der Internetseite der Gesellschaft (www.gateway-re.de) und der Internetseite der Frankfurter Wertpapierbörse (www.boerse-frankfurt.de) kostenlos erhältlich ist.


20.03.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Back